Der Angeklagte unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung
Bereits bei einem frühen Treffen mit einer Verbindungsperson zur Reuß-Gruppe sei ihm eine Verschwiegenheitserklärung vorgelegt worden im Zusammenhang mit der mutmaßlich geplanten "Reaktivierung Deutschlands" - inklusive Androhung der Todesstrafe bei Zuwiderhandlung. 160 Personen sollen die Erklärung insgesamt unterzeichnet haben. Der Angeklagte berichtet, dass er über die Drohung gelacht habe. Gerade deshalb habe er sie unterschrieben. Er habe sich gedacht: "Wenn sie mich umbringen, dann haben sie halt auch keine IT."
Die Gruppe wollte den Ermittlern zufolge zudem mit Fragebögen durch Ortschaften ziehen, um Anhänger anzuwerben. Der 55-Jährige sollte die Bögen demnach bearbeiten. Darin wurde zunächst der Covid-Impfstatus abgefragt, dann persönliche Daten, dann die eigene Erfahrung mit Waffen und die "Kontakte zu Behörden der BRD". Auch das interessierte den Angeklagten nach seinen Worten nicht weiter. Mit Blick auf die Vertreter der "Reichsbürger"-Ideologie spricht er vor Gericht vom "Schwurbelkreis". Er räumt aber ein, einen Tag vor dem "Tag X" noch Fernwartungssoftware auf die Rechner gespielt zu haben.
Richter: Argumentation nicht komplett nachvollziehbar
Der Richter macht keinen Hehl daraus, dass er die Argumentation des Angeklagten nicht durchgängig nachvollziehen kann. Er habe sich doch als Mensch dargestellt, der studiert habe, der sich mit Kommunikation beschäftige, der "immens nachdenkt", so Richter Joachim Holzhausen. Der Ingenieur argumentiert hingegen mit seiner angeblich katastrophalen Allgemeinbildung, vor allem in Geschichte und Politik, und damit, dass er sich nur mit Dingen befasse, die eine Auswirkung auf sein Leben hätten. "Ich habe mich mit den ganzen Themen nicht beschäftigt." Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt jedenfalls die Unschuldsvermutung.